CHF 1,74 Millionen für neue Massnahmen im Bereich Palliative Care im Kanton Aargau

Im Kanton Aargau wurde ein Kredit von CHF 1,74 Millionen für die Finanzierung von neuen Leistungen im Bereich Palliative Care beschlossen. Diese werden vom Departement Gesundheit und Soziales im Zeitraum 2024 bis 2027 umgesetzt.

 

Im Kanton Aargau hat der Regierungsrat im Juli 2023 einen Kredit von CHF 1,74 Millionen für die Finanzierung von neuen Leistungen im Bereich Palliative Care beschlossen. Der Betrag soll mittels vier neuer Massnahmen das Angebot in der Betreuung von Menschen mit chronischen oder unheilbaren Krankheiten erweitern:

  1. Öffentlichkeitsarbeit
    Mehr Bewusstsein zum Thema Palliative Care in der Bevölkerung soll dazu beitragen, dass Menschen selbstbestimmt Entscheide am Lebensende treffen können. Zudem soll die breite Öffentlichkeit anregt werden, sich mit dem Lebensende und den damit zusammenhängenden Bedürfnissen auseinanderzusetzen.
  2. Spezialisierte Seelsorge «Spiritual Care»
    Die palliative Betreuung berücksichtigt nicht nur körperliche, psychische und soziale Leiden, sondern auch spirituelle. Bei der Begleitung spiritueller Leiden ist die spezialisierte Seelsorge «Spiritual Care» ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung. Die Massnahme sieht vor, dass bei ausdrücklichem Wunsch nach einer spirituellen Begleitung eine Fachperson beigezogen werden kann. Die spezialisierten Seelsorgerinnen und -seelsorger verfügen über eine Zusatzausbildung in Palliative Care.  
  3. Spezialisierte Palliative Care (SPC) in Pflegeheimen
    Betroffene Personen müssen oftmals länger als geplant im Spital verbleiben, entweder weil keine passende Anschlusslösung in einem Pflegeheim gefunden wird oder weil die letzten Lebenstage von zunehmender Instabilität und Komplexität geprägt sind. Die PalliativeSpitex bietet spezialisierte Leistungen, um die Versorgungsqualität in den Pflegeheimen zu erhöhen und so gleichzeitig Spitäler zu entlasten. Im Kanton Aargau soll die PalliativeSpitex neu punktuell eingesetzt werden. 
  4. Begleitdienst durch Freiwillige
    Im Kanton Aargau besteht eine grosse Anzahl an ausgebildeten Freiwilligen, die sich kostenlos bei der Begleitung von schwerkranken oder sterbenden Menschen engagieren und dadurch Angehörige und Pflegepersonal entlasten. Diese Massnahme umfasst die Bildung einer Koordinationsstelle, die rund um die Uhr die Einsätze der Freiwilligen im Kanton Aargau plant und koordiniert.
     

Für die neuen Massnahmen schliesst das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) Leistungsverträge mit geeigneten Anbietern ab.
 
Hier geht es zur Medienmitteilung vom 6. Juli 2023 des Kantons Aargau «Erweiterung der Leistungen im Bereich der Palliative Care - Kanton Aargau (ag.ch)»
 
Was bisher im Bereich Palliative Care unternommen wurde
Seit 2015 bietet der Kanton Aargau ausserdem finanzielle Mittel für zusätzliche Leistungen und Massnahmen im Bereich der Palliative Care: 


Die Abteilung Gesundheit des DGS hat basierend auf der Motion (18.5) vom 9. Januar 2018 das Konzept Palliative Care 2022 erarbeitet und veröffentlicht (inkl. Grundlagenbericht).
 
Hier geht es zum Grundlagenbericht Palliative Care des Kantons Aargau 2022.
 

 

Letzte Änderung: 27.02.2024

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