Direkte Unterstützung von Hinterbliebenen nach Suizid

Das vom Kanton Zürich initiierte Angebot bietet direkte fachliche Unterstützung für Hinterbliebene nach einem Suizid.

Hinterbliebene warten nach einem Suizid in der Regel vier Jahre, bis sie psychologische oder Selbst-Hilfe in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Schwerpunktprogramms Suizidprävention des Kantons Zürich wurde deshalb 2018 ein Angebot in der Suizidnachsorge aufgebaut.

Die Kantonspolizei Zürich verteilt routinemässig einen Flyer an Hinterbliebene mit Notfallnummern und weiteren Ansprechpersonen. Zudem informiert die Polizei Hinterbliebene einige Tage nach einem Suizid über die Möglichkeit einer Beratung durch eine Fachperson. Falls dies erwünscht ist, bietet die Polizei den Verein «trauernetz» auf. Das Angebot des Vereins umfasst die folgenden vier zentralen Punkte zur Trauerbegleitung:

  • Entgegennahme von telefonischen Unterstützungsanfragen
  • Aktive Kontaktaufnahme mit Hinterbliebenen nach Suizid, falls der Wunsch gegenüber den Mitarbeitenden der Kantonspolizei geäussert wurde
  • Persönliche Treffen mit den Hinterbliebenen nach Suizid
  • Langfristige Begleitung der Hinterbliebenen in Selbsthilfegruppen

Das Angebot soll Hinterbliebene unterstützen, bald nach dem Suizid die Trauerarbeit anzugehen.

Seit dem Jahr 2018 finden durch dieses Angebot durchschnittlich 25 Vermittlungen jährlich statt.

 

Letzte Änderung: 11.03.2025

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