Kooperationsvertrag für die Zusammenarbeit mit Alters- und Pflegeheimen

Für die Zusammenarbeit mit Alters- und Pflegeheimen hat die Palliativklinik Hospiz im Park im Rahmen eines Kooperationsvertrags Mindestkriterien definiert und vereinbart.

Die Palliativklinik Hospiz im Park hat die Zusammenarbeit mit Institutionen im Bereich der Langzeitpflege intensiviert. Als Grundlage dafür wurden für die Alters- und Pflegeheime (APH) folgende Mindestkriterien definiert:

  • Palliative Care im Leitbild
  • mindestens zwei Personen verfügen über ein Zusatzcurriculum (mindestens Niveau B1 gemäss palliative ch)
  • Eine ständige Arbeitsgruppe Palliative Care besteht, darin Einsitz von mindenstens einem Hausarzt

Unter diesen Voraussetzungen kann ein Kooperationsvertrag verhandelt werden. Er schliesst einen Notfalldienst durch das Hospiz für Palliativsituationen mit ein. Weitere Leistungen in Absprache.

Kooperationsverträge mit Institutionen der Langzeitpflege 
Damit Gespräche betreffend Kooperationsvertrag mit dem HOSPIZ IM PARK aufgenommen werden können, müssen seitens der interessierten Langzeitinstitution gewisse Mindestkriterien erfüllt sein: 

  • Palliative Care muss im Leitbild verankert sein. Noch besser ist, wenn hausinterne separate Dokumente/Richtlinien/Policies zu Palliative Care bestehen. 
  • Die Institution beschäftigt bereits mindestens 2 Personen mit Zusatzcurriculum (Bildungsniveau B1 nach palliative ch). Mittelfristig muss mindestens 1 Person pro 40 Bewohnerinnen und Bewohner ein Bildungsniveau B1 aufweisen. 
  • Es muss eine ständige Arbeitsgruppe Palliative Care eingerichtet sein, bei der auch mindestens ein Hausarzt/eine Hausärztin aktiv mitarbeitet. 

Diese Kriterien werden auch bei einer Zertifizierung durch qualitépalliative fällig werden. Aufwändige Projektunterstützung (Sitzungen, Hilfe bei Dokumenterstellung) wird vom Hospiz in Rechnung gestellt. Aufwand und Honoraransätze werden vorgängig vertraglich festgelegt.

Letzte Änderung: 29.09.2023

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