Massnahmen zur Prävention von Schienensuiziden

Um Schienensuizide in der Nähe von psychiatrischen Kliniken zu verhindern, können verschiedene Massnahmen umgesetzt werden: bauliche, optische oder akustische. Solche Massnahmen wurden etwa im Kanton Zug umgesetzt.

Bei rund 10 Prozent der Suizide handelt es sich primär um Schienensuizide. Um solche Suizide zu reduzieren, muss der Zugang zu den Schienen erschwert werden. Dies ist insbesondere in der Nähe von psychiatrischen Kliniken zentral. Der Zugang kann dabei durch bauliche Massnahmen (optische Barrieren wie Büsche, akustische und Zugangsbarrieren wie Lärmschutzwände) und optische Signale (z.B. Flutlicht) erschwert werden.

Mehrere psychiatrische Kliniken in der Schweiz haben gemeinsam mit Partnern Massnahmen ergriffen, um Schienensuizide in Kliniknähe zu verhindern. So wurden etwa im Kanton Zug im Jahre 2012 Zugangserschwernisse (Zäune, Hecken) auf einem ca. zwei Kilometer langen Gleisabschnitt in Oberwil installiert. Dieser Gleisabschnitt befindet sich in unmittelbarer Nähe der beiden Zuger psychiatrischen Kliniken.

Im Rahmen einer im Jahre 2017 erfolgten Analyse der Suizide im Kanton Zug wurde ein Rückgang der Schienensuizide bei Personen, die zum Zeitpunkt des Suizides in einer der beiden Zuger psychiatrischen Kliniken hospitalisiert waren, beobachtet. Allerdings konnte keine Aussage zur Wirksamkeit der Zugangserschwernisse beim besagten Streckenabschnitt gemacht werden.

 

Letzte Änderung: 17.07.2023

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