Neue Finanzierungsgrundlage für die spezialisierte Langzeitpflege im Kanton St. Gallen

Der Kanton St. Gallen will eine Finanzierungslücke schliessen und plant die Förderung von spezialisierter Pflege und Hospizen. Er hat im April 2023 eine entsprechende Vorlage erarbeitet. Sie stiess in der Vernehmlassung auf grosse Zustimmung.

Mit der neuen Regelung sollen anerkannte Betagten- und Pflegeheime höhere Kosten für aufwändige Pflegeleistungen geltend machen können. Dies führt zu Mehrkosten von rund 3 Millionen Franken pro Jahr für den Kanton. Bereits heute übernimmt der Kanton höhere Pflegekosten bei den Hospizen St. Gallen und Grabs (spezialisierte palliative Pflege). Die bestehende Finanzierung reicht aber nicht in allen Fällen aus, um die Kosten zu decken. Der Kanton wird auch in diesem Bereich künftig höhere Kosten übernehmen.

Erhöhung der kantonalen Beiträge für die Hospize in Grabs und St. Gallen
Die Anpassung der rechtlichen Grundlagen sieht vor, dass der Zusatzbeitrag zum Höchstansatz bei den Pflegekosten nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton getragen wird. Die Spezialpflege im Bereich palliative Pflege wird bereits heute vom Kanton mitfinanziert (Fr. 97.– je Tag, rund 300 000 Franken). Neu wird dieser Bereich mit einem Kostendach von etwa 200 Franken je Person und Tag abgegolten. Es wird eine Ausschöpfung von 80 Prozent angenommen, was bei den bestehenden 12 Plätzen einen geschätzten Mehraufwand von 350 000 Franken pro Jahr bedeutet. Die Mehrkosten für den Kanton im Bereich der Hospizpflege belaufen sich daher auf insgesamt rund 600 000 Franken jährlich, die Gesamtkosten (einschliesslich der bereits heute bestehenden Abgeltung durch den Kanton) auf 1 Mio. Franken. Gleichzeitig werden die Gemeinden um Fr. 230 000.– entlastet. Hier geht es zur Vernehmlassung.

In der Vernehmlassung stiess die vorgesehene Lösung auf grosse Zustimmung. Der Entwurf untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich 2024 durchgeführt. Die Umsetzung der neuen Lösung ist ab 2025 geplant. 

Hier geht es zur Medienmitteilung des Kantons St. Gallen.

Letzte Änderung: 15.01.2024

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