Verlegung von Gedenkstätten nach Suiziden

Gedenkstätten, die nach einem Suizid in Schienennähe errichtet werden, werden von der SBB in Absprache mit Hinterbliebenen verlegt.

Wenn eine Person unter tragischen Umständen ums Leben kommt, wird die Ereignisstelle häufig durch Kerzen und Grabschmuck zur Gedenkstätte für Hinterbliebene. Die Gedenkstättenpflege in Schienennähe ist jedoch gefährlich, denn Mahnmale weisen auf die Methode Schienensuizid hin. Zudem sind sie für Lokführerinnen und Lokführer eine Belastung, da beim Vorbeifahren Erinnerungen an erlebte Personenunfälle aufkommen. 

Daher werden Mahnmale von der SBB gemeinsam mit den betroffenen Angehörigen verlegt oder weggeräumt. Ziel ist nicht, Mahnmale grundsätzlich zu verhindern, sondern sie an ungefährliche Stellen zu verlegen (ohne Bezug zu Schienensuizid). 

Wenn eine Gedenkstätte angekündigt wird, nimmt die SBB zuerst Kontakt mit der betroffenen Familie auf und teilt ihr die Gründe für die Verlegung der Mahnmale mit. Die Notfallpsychologinnen und -psychologen von SBB Care bieten der Familie Unterstützung an, sowohl beim Wegräumen des Mahnmals als auch bei der Bewältigung des Vorgangs. Angehörige können dadurch das Angebot von professioneller psychologischer Unterstützung nutzen.

Letzte Änderung: 17.07.2023

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