Förderprogramm für pflegende Angehörige des Kantons Genf

Der Kanton Genf entwickelt mit seinem Förderprogramm praktische Lösungen, um den Bedürfnissen der pflegenden Angehörigen besser nachkommen zu können.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Genfer Verfassung (Art. 173) wurde ein neuer, politischer Rahmen für die Angehörigenbetreuung im Kanton Genf geschaffen. Die zuständige Kommission (CCPA) hat auf dieser Grundlage ein Förderprogramm für pflegende Angehörige im Kanton Genf entwickelt. Damit sollten vorrangig Ziele in den folgenden Bereichen erreicht werden:
•    Information und Schulung
•    Unterstützungsleistungen
•    Entlastungsangebote
•    finanzielle Unterstützung

Jedes Ziel wird als interdisziplinär organisiertes Projekt mit Akteuren vor Ort bearbeitet. Die Kommission hat im Rahmen des Förderprogramms insgesamt elf Massnahmen definiert. Unter anderem wurde eine Telefonnummer für pflegende Angehörige namens «Proch’info» ((verlinken zum Praxisbeispiel Nr. 3 «Proch’info») eingerichtet – wo Fachleute aus Institutionen und Verbänden Fragen beantworten, beraten und vermitteln.

Das Programm zielt darauf ab, die Rolle, Anerkennung und den Status von pflegenden Angehörigen zu stärken. Das ausführliche Förderprogramm ist unter folgendem Link ((verlinken mit: https://www.ge.ch/document/programme-soutien-aux-proches-aidants-du-can…)) einsehbar.

 

Letzte Änderung: 07.09.2022

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