Hilfetool: Sicherheitsplan für Personen mit Suizidgedanken

Mit dem Sicherheitsplan des BAG halten suizidgefährdete Personen – begleitet von einer Fachperson – fest, was sie im Krisenfall tun können, um eine suizidale Krise frühzeitig zu unterbrechen.

Das Hilfetool «Sicherheitsplan. Für Personen mit Suizidgedanken» wurde im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Suizidprävention und des Förderprogramms «Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017-2020» erarbeitet. Der Sicherheitsplan basiert auf Grundlagen von «Prävention und Gesundheitsförderung Kanton Zürich» sowie von SERO «Suizidprävention Einheitlich Regional Organisiert» der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden.

Im Sicherheitsplan halten suizidgefährdete Personen fest, was sie im Krisenfall tun können, um die suizidale Krise frühzeitig zu unterbrechen. Die Anweisungen müssen realistisch und für die Betroffenen umsetzbar sein. Der Sicherheitsplan sollte zusammen mit einer Fachperson und eventuell mit einer Person aus dem privaten Umfeld erstellt werden. Er enthält eine Notfallkarte, die um persönliche Nummern für den Notfall ergänzt und selber ausgedruckt werden kann.

Sammlung von Umsetzungshilfen zur Suizidprävention
Der Sicherheitsplan ist Teil einer Sammlung von insgesamt fünf Dokumenten zur Suizidprävention. Im Sommer 2019 veröffentlichte das BAG die Empfehlungen für Gesundheitsfachpersonen «Suizidprävention bei Klinikaustritten» (erweitert 2021). Ergänzend veröffentlichte das BAG 2021 vier Umsetzungshilfen, darunter der hier vorgestellte Sicherheitsplan. Diese richten sich an Fachpersonen, Betroffene und Angehörige und basieren auf bestehenden Vorarbeiten von diversen Akteuren.

Fachpersonen sind gebeten, die Hilfsmittel Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen abzugeben.

Praxisbeispiele aus dieser Sammlung:

 

Letzte Änderung: 21.09.2022

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